Das Problem
Lothar III., auch Lothar von Süpplingenburg genannt starb am 3. Dezember 1137 bei Bereitenwang in Tirol. Er war gerade auf dem Rückweg eines Feldzuges aus Italien, doch sollte er nie lebend in seiner Heimatstadt ankommen. Sein Gefolge sah sich unterdessen mit einem Problem konfontriert: Sie wollten den Kaiser nicht einfach irgendwo bestatten, sondern würdevoll in Königslutter. Von Breitenwang bis Königslutter sind es gut und gerne 680 Kilometer, und das ohne Kühltasche oder sonst eine Möglichkeit, den Leichnahm zu kultivieren.
Die Lösung
So entschied man sich promt für eine andere Lösung: Nach seinem Tod wurde Lothar III. gute sechs Stunden lang gekocht – bis das Fleisch von seinen Knochen abgefallen war. Dieses Verfahren, das auch als „mos teutonicus“ bekannt war, lässt sich als „deutsche Sitte“ übersetzen. Hierbei wurden alle Innereien und Eingeweide entfernt. Der Leichnahm wurde anschließend gekocht und die Knochen in einem wohlriechenden Wein eingelegt. Diese wurden dann in der Heimatstadt begraben. So war man in der Lage, die Knochen des Verstorbenen sicher zu transportieren, ohne Angst haben zu müssen, dass die Leiche verweste.
Heutige Sichtweise
Für uns heute mag diese Tradition abstoßend klingen, doch für die Menschen damals war sie schlicht und ergreifend aus der Not heraus geboren. Man versuchte verzweifelt dem Kaiser oder dem König die letzte Ehre zu erweisen und den Leichnahm gleichzeitig nicht verwesen zu lassen. So entschied man sich also für ein, aus heutiger Sicht, zweifellos drastisches Verfahren und kochte die Leiche des Königs ein.
Die Kirche beendet das Verfahren
Doch das Verfahren blieb nicht lange unbemerkt: Die Kirche bekam Wind davon und Papst Bonifatius VIII. untersagte schließlich das Kochen und Zerteilen der Leiche. Mit der päpstlichen Bulle Destande feritatis wurde das Verfahren schließlich verboten. Dennoch blies es einige Zeit bestehen, insbesondere während der Kriege und der Kreuzzüge. Einfach, weil man schlicht keine andere Möglichkeit sah.

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